
Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Baurechtsdatenbank:
- Österreich
- Bundesvergabegesetz 2006
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil: Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmung
- 2. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 2. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 2. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 2. Teil, 1. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 2. Teil, 1. Hauptstück, 05. Abschnitt
- 2. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 2. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 2. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 05. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 06. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 07. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 08. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 09. Abschnitt
- 2. Teil, 3. Hauptstück, 10. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 05. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 06. Abschnitt
- 2. Teil, 4. Hauptstück, 07. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 05. Abschnitt
- 3. Teil, 1. Hauptstück, 06. Abschnitt
- 3. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 3. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 3. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 05. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 06. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 07. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 08. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 09. Abschnitt
- 3. Teil, 3. Hauptstück, 10. Abschnitt
- 3. Teil, 4. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 3. Teil, 4. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 3. Teil, 4. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 3. Teil, 4. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 4. Teil, 1. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 4. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 4. Teil, 1. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 4. Teil, 2. Hauptstück, 01. Abschnitt
- 4. Teil, 2. Hauptstück, 02. Abschnitt
- 4. Teil, 2. Hauptstück, 03. Abschnitt
- 4. Teil, 2. Hauptstück, 04. Abschnitt
- 5. Teil, 1. Hauptstück
- 5. Teil, 2. Hauptstück
- 6. Teil
- Anhänge
- Erfassung begleitender Bestimmungen
- Abfallverzeichnisverordnung
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitsruhegesetz Verordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987
- Mutterschutzgesetz
- VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
- Wohnungseigentumsgesetz 2002
- Bundesvergabegesetz 2006
- Burgenland
- Baugesetz 1997
- Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
- Bauverordnung 2008
- Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
- Feuerwehrgesetz 2019
- Gassicherheitsgesetz 2008
- Gassicherheitsverordnung 2011
- Grundverkehrsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz
- Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
- Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland
- Kehrgesetz 2022
- Notifikationsgesetz
- PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
- PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
- Raumplanungsgesetz 2019
- Schutzraumverordnung
- Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
- Kärnten
- Aufzugsgesetz
- Aufzugsverordnung
- Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
- Bauarchitekturverordnung
- Bauordnung 1996
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung 2024
- Bauvorschriften
- DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
- Feuerwehrgesetz 2021
- Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
- Gasgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
- Grundstücksteilungsgesetz
- Grundverkehrsgesetz 2002
- Heizungsanlagengesetz
- Heizungsanlagenverordnung
- Notifikationsgesetz
- Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
- Ortsbildpflegegesetz 1990
- Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz
- Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
- Planzeichenverordnung für Teilbebauungspläne
- Raumordnungsgesetz 2021
- Regionalentwicklungsgesetz – K-REG 2023
- Richtlinien-Verordnung
- Niederösterreich
- Aufzugsordnung 2016
- Aufzugstechnikverordnung 2017
- Bauordnung 2014
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2014
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsgesetz 2002
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Grundverkehrsverordnung
- Kanalgesetz 1977
- Kleingartengesetz
- Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz
- Photovoltaikanlagen im Grünland - NÖ SekRop PV
- Planzeichenverordnung
- Raumordnungsgesetz 2014
- Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
- VO bundeseigene Gebäude
- VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
- Warengruppen-Verordnung 2009
- Oberösterreich
- Aufzugsgesetz 1998
- Aufzugsverordnung 2010
- Bauordnung 1994
- Bautechnikgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2013
- Betriebstypenverordnung 2016
- Einheitssatz-Verordnung 2011
- Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsverordnung 2006
- Gasverordnung
- Grenzwertverordnung
- Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
- Grundverkehrsgesetz 1994
- Heizkessel-Verordnung
- Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
- Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
- Klimaanlagenverordnung
- Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
- Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
- Notifikationsgesetz 2017
- Planzeichenverordnung für Bebauungspläne
- Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
- Raumordnungsgesetz 1994
- Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
- Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
- Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
- Vorbehaltsgebiete-Verordnung
- Salzburg
- Almgebäude-Abwasser-Verordnung
- Altstadterhaltungsverordnung 1982
- Altstadterhaltungsgesetz 1980
- Anliegerleistungsgesetz
- Baupolizeigesetz 1997
- Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikgesetz 2015
- Bautechnikverordnung
- Bauten in Kleingartengebieten
- Bauten ohne Bauplatzerklärung
- Bebauungsgrundlagengesetz
- Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
- Bewertungspunkteverordnung 1978
- Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
- Fahrradabstellplätze-Verordnung
- Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung
- Feuerpolizeiordnung 1973
- Feuerwehrgesetz 2018
- Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
- Gassicherheitsgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2023
- Grundverkehrsgesetz-Durchführungsverordnung
- Hebeanlagengesetz
- Hebeanlagenverordnung
- Heizungsanlagen-Verordnung 2010
- II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
- Interessentenbeiträgegesetz 2015
- Investitions-Beschleunigungsgesetz
- Kleingartengebietsverordnung
- Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
- Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
- Notifikationsgesetz
- Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
- Ortsbildschutzgesetz 1999
- Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
- Raumordnungsgesetz 2009
- Regionalverbands-Verordnung
- UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
- Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
- Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
- Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
- Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroßbetrieben
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
- Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-VO 2024
- Steiermark
- Akkreditierungsgesetz
- Anpassung der Bauabgabe
- Baugesetz
- Baumschutzgesetz 1989
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Baustoffliste ÖA
- Bautechnikverordnung 2020
- Bebauungsdichteverordnung 1993
- Einkaufszentrenverordnung
- Erhaltung der Dachlandschaft im Schutzgebiet
- Feuer- u Gefahrenpolizeigesetz
- Feuerwehrgesetz
- Gasgesetz 1973
- Geruchsimmissionsverordnung 2023
- Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
- Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
- Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
- Grundverkehrsgesetz
- Hebeanlagengesetz 2015
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 – StHKanlG
- Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
- Kanalgesetz 1988
- Mindestanforderungsverordnung
- Notifikationsgesetz 2017
- Ortsbildgesetz 1977
- Planzeichenverordnung 2016
- Raumordnungsgesetz 2010
- VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
- Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
- Tirol
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Ausgleichsabgabe für Spielplätze
- Baulärmverordnung 2016
- Bauordnung 2022
- Bauproduktegesetz 2016
- Bauunterlagenverordnung 2024
- Durchführungsverordnung zu § 25a Tiroler GVG 1996
- Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
- Feuerpolizeiordnung 1998
- Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
- Gassicherheitsverordnung 2014
- Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
- Grundverkehrsgesetz 1996
- Kostenbeitragsverordnung 2021
- Notifikationsgesetz
- Planzeichenverordnung 2022 - PZVO 2022
- Raumordnungsgesetz 2022
- Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
- Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015
- Technische Bauvorschriften 2016
- Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
- Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
- Vorbehaltsgemeindenverordnung
- Vorarlberg
- Baubemessungsverordnung
- Baueingabeverordnung
- Baugesetz
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung
- Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz
- DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
- Feuerpolizeiordnung
- Gasgesetz
- Grundverkehrsgesetz
- Kinderspielplatzverordnung
- Landes-Flüssiggasverordnung
- Landes-Luftreinhaltegesetz
- Luftreinhalteverordnung
- Niederdruckgasverordnung
- Notifikationsgesetz
- Öltankverordnung
- Planzeichenverordnung
- Raumplanungsgesetz
- Stellplatzverordnung
- Vereinb. z. widmungsgem. Verwendung v. Grundeigent
- VO des LH bzgl. VOen für Bundesbauten
- VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
- VO über Inverkehrbringen v. Kleinfeuerungen
- VO über Pläne ohne Umweltprüfungen
- Zweitwohnungsabgabegesetz
- Wien
- Aufzugsgesetz 2006
- Ausländergrunderwerbsgesetz
- Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung
- Baulärmgesetz
- Baumschutzgesetz
- Bauordnung
- Bauplanverordnung
- Bauprodukte-Registrierungsstelle- u. OIB-Tarif
- Bauproduktegesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2023
- Brennstoffverordnung
- Energieausweisdatenbank-Verordnung
- Feuerpolizeigesetz 2015
- Feuerpolizeiverordnung 2016
- Garagengesetz 2008
- Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
- Garagengesetz, DfVO, Mineralöl-Abscheideanlagen
- Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
- Gasgesetz 2006
- Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
- Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
- Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz
- Kehrverordnung 2016
- Kleinfeuerungsverordnung
- Kleingartengesetz 1996
- Notifizierungsgesetz
- Ölfeuerungsgesetz 2006
- Spielplatzverordnung
- VO Anerkennung ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanl.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
Anhänge
Inhalt:
Paragraf:
Kurztext:
Anhang VIII
Text:
Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß
den §§ 46, 53, 54, 61, 136 und 158 Abs. 3 enthalten sein müssen
TEIL A
ANKÜNDIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG EINER VORINFORMATION
ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL
1.
Land des öffentlichen Auftraggebers
2.
Name des öffentlichen Auftraggebers
3.
Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“
4.
Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur
BEKANNTMACHUNG EINER VORINFORMATION
1.
Name, Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, wenn davon abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können, sowie – bei Dienstleistungs- und Bauaufträgen – der Stellen, zB die entsprechende Internetseite der Regierung, bei denen Informationen über den am Ort der Leistungserbringung geltenden allgemeinen Regelungsrahmen für Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen erhältlich sind.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3.
Öffentliche Bauaufträge: Art und Umfang der Arbeiten sowie Ausführungsort; für den Fall, dass das Bauwerk in mehrere Lose unterteilt ist, sind die wichtigsten Eigenschaften jedes Loses anzugeben; sofern verfügbar ist eine Schätzung der Kostenspanne für die vorgesehenen Arbeiten anzugeben; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Lieferaufträge: Art und Menge oder Wert der zu liefernden Waren; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge: Gesamtwert einer jeden Beschaffung nach den einzelnen Kategorien des Anhanges III; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
4.
Voraussichtlicher Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags bzw. der Aufträge, für Dienstleistungsaufträge nach Kategorien unterteilt.
5.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt.
6.
Gegebenenfalls sonstige Auskünfte.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung oder der Absendung der Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einer Vorinformation über das Beschafferprofil angekündigt wird.
8.
Angabe darüber, ob der Auftrag unter das Übereinkommen über das öffentliche Auftragswesen (§ 348) fällt oder nicht.
BEKANNTMACHUNG
Offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, wettbewerblicher Dialog,
Verhandlungsverfahren:
1.
Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3. a)
gewähltes Vergabeverfahren;
b)
gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für nicht offene und Verhandlungsverfahren);
c)
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt;
d)
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem handelt;
e)
gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege (bei offenen, nicht offenen oder Verhandlungsverfahren gemäß den §§ 28 Abs. 1 Z 1, 29 Abs. 1 Z 1 und 30 Abs. 1 Z 1).
4.
Art des Auftrages.
5.
Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
6. a)
Bauaufträge:
Art und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Bauleistungen und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch die Erstellung von Entwürfen umfasst. Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Bauleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
b)
Lieferaufträge:
Art der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen. In diesem Fall ist die Referenznummer der Nomenklatur anzugeben. Menge der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen. Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Lieferungen sowie – wann immer möglich – des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
c)
Dienstleistungsaufträge:
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer(n) der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.
Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Dienstleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge. Angabe darüber, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
Hinweis auf die entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschrift.
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
7.
Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Angabe darüber, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen.
8.
Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bau-/Liefer-/Dienstleistungsauftrags. Sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen beginnen oder zu dem die Lieferungen beginnen oder eintreffen oder die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen.
9.
Zulässigkeit oder Verbot von Alternativ- oder Abänderungsangeboten.
10.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen, die die Ausführung des Auftrags betreffen.
11.
Bei offenen Verfahren:
a)
Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
b)
Gegebenenfalls Frist, bis zu der die Unterlagen angefordert werden können.
c)
Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für diese Unterlagen zu entrichten ist.
12. a)
Frist für den Eingang der Angebote oder - bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems - der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung (offene Verfahren).
b)
Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme (nicht offene und Verhandlungsverfahren).
c)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
d)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
13.
Bei offenen Verfahren:
a)
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
b)
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
14.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten.
15.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften.
16.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
17.
Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Situation des Unternehmers, die zu seinem Ausschluss führen können, und erforderliche Angaben als Beleg dafür, dass er nicht unter die Fälle fällt, die einen Ausschluss rechtfertigen. Eignungskriterien und Angaben zur persönlichen Situation des Wirtschaftsteilnehmers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Etwaige Mindestanforderung(en).
18.
Bei Rahmenvereinbarungen: vorgesehene Anzahl und gegebenenfalls die Höchstzahl der Unternehmer, die Partei der Rahmenvereinbarung werden sollen, Dauer der Vereinbarung, gegebenenfalls unter Angabe der Rechtfertigungsgründe für eine Rahmenvereinbarung über einen längeren Zeitraum als vier Jahre.
19.
Für den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern.
20.
Für nicht offene Verfahren, den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zum Dialog oder zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl dieser Anzahl von Bewerbern.
21.
Zuschlagsfrist (offene Verfahren).
22.
Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom öffentlichen Auftraggeber bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer (Verhandlungsverfahren).
23.
Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ bzw. „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für das technisch und wirtschaftliche günstigste Angebot sowie deren Gewichtung müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.
24.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
25.
Datum/Daten der Veröffentlichung der Vorinformation nach den Anforderungen des Anhanges XVI oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
26.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
27.
Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das Übereinkommen über das öffentliche Auftragswesen (§ 348) fällt oder nicht.
VEREINFACHTE BEKANNTMACHUNG IM RAHMEN EINES DYNAMISCHEN
BESCHAFFUNGSSYSTEMS
1.
Land des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Name und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
3.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems.
4.
E-Mail-Adresse, unter der die Ausschreibungsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen über das dynamische Beschaffungssystem erhältlich sind.
5.
Ausschreibungsgegenstand: Beschreibung nach Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur sowie Menge oder Umfang des zu vergebenden Auftrags.
6.
Frist für die Vorlage der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung.
VERGABEVERMERK
1.
Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Gewähltes Vergabeverfahren. Im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Begründung.
3.
Bauaufträge: Art und Umfang der erbrachten Leistungen, allgemeine Merkmale des ausgeführten Bauwerks.
Lieferaufträge: Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer; Referenznummer der Nomenklatur.
Dienstleistungsaufträge: Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen.
4.
Datum der Auftragsvergabe.
5.
Zuschlagskriterien.
6.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
7.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
8.
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
9.
Wert des (der) gewählten Angebots (Angebote) oder höchstes und niedrigstes Angebot, das bei der Vergabe mitberücksichtigt wurde.
10.
Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitervergeben werden kann.
11.
Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung nach den Anforderungen des Anhanges XVI.
12.
Datum der Absendung des Vergabevermerks.
13.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
TEIL B
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON BAUKONZESSIONEN ENTHALTEN
SEIN MÜSSEN
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2. a)
Ort der Ausführung.
b)
Gegenstand der Konzession; Art und Umfang der Leistungen.
3. a)
Frist für die Einreichung der Angebote.
b)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
4.
Persönliche, technische und finanzielle Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen.
5.
Kriterien für die Erteilung des Auftrags.
6.
Gegebenenfalls Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
8.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
TEIL C
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN, DIE VOM
BAUKONZESSIONÄR, DER KEIN ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER IST, VERGEBEN
WURDEN, ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
1. a)
Ort der Ausführung.
b)
Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks.
2.
Etwaige Frist für die Ausführung.
3.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
4. a)
Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme und/oder für die Angebote.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
5.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
6.
Wirtschaftliche und technische Anforderungen an den Unternehmer.
7.
Zuschlagskriterien.
8.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
TEIL D
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON WETTBEWERBEN FÜR
DIENSTLEISTUNGEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
BEKANNTMACHUNG EINES WETTBEWERBS
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers sowie der Stelle, bei der die zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
2.
Beschreibung des Vorhabens.
3.
Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.
4.
Bei einem offenen Wettbewerb: Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten.
5.
Bei einem nicht offenen Wettbewerb:
a)
gewünschte Teilnehmerzahl;
b)
gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer;
c)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer;
d)
Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge.
6.
Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
7.
Kriterien für die Bewertung der Vorhaben.
8.
Gegebenenfalls Namen der ausgewählten Preisrichter.
9.
Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Auftraggeber bindend ist.
10.
Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
11.
Gegebenenfalls Angabe der an alle Teilnehmer zu leistenden Zahlungen.
12.
Angabe, ob die Aufträge im Anschluss an den Wettbewerb an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden können oder nicht.
13.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE EINES WETTBEWERBS
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Beschreibung des Vorhabens.
3.
Gesamtzahl der Teilnehmer.
4.
Anzahl ausländischer Teilnehmer.
5.
Gewinner des Wettbewerbs.
6.
Gegebenenfalls vergebene(r) Preis(e).
7.
Nummer der Bekanntmachung des Wettbewerbs.
8.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
den §§ 46, 53, 54, 61, 136 und 158 Abs. 3 enthalten sein müssen
TEIL A
ANKÜNDIGUNG DER VERÖFFENTLICHUNG EINER VORINFORMATION
ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL
1.
Land des öffentlichen Auftraggebers
2.
Name des öffentlichen Auftraggebers
3.
Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“
4.
Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur
BEKANNTMACHUNG EINER VORINFORMATION
1.
Name, Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, wenn davon abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können, sowie – bei Dienstleistungs- und Bauaufträgen – der Stellen, zB die entsprechende Internetseite der Regierung, bei denen Informationen über den am Ort der Leistungserbringung geltenden allgemeinen Regelungsrahmen für Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen erhältlich sind.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3.
Öffentliche Bauaufträge: Art und Umfang der Arbeiten sowie Ausführungsort; für den Fall, dass das Bauwerk in mehrere Lose unterteilt ist, sind die wichtigsten Eigenschaften jedes Loses anzugeben; sofern verfügbar ist eine Schätzung der Kostenspanne für die vorgesehenen Arbeiten anzugeben; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Lieferaufträge: Art und Menge oder Wert der zu liefernden Waren; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge: Gesamtwert einer jeden Beschaffung nach den einzelnen Kategorien des Anhanges III; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
4.
Voraussichtlicher Zeitpunkt für den Beginn des Verfahrens zur Vergabe des Auftrags bzw. der Aufträge, für Dienstleistungsaufträge nach Kategorien unterteilt.
5.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt.
6.
Gegebenenfalls sonstige Auskünfte.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung oder der Absendung der Bekanntmachung, in der die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einer Vorinformation über das Beschafferprofil angekündigt wird.
8.
Angabe darüber, ob der Auftrag unter das Übereinkommen über das öffentliche Auftragswesen (§ 348) fällt oder nicht.
BEKANNTMACHUNG
Offene Verfahren, nichtoffene Verfahren, wettbewerblicher Dialog,
Verhandlungsverfahren:
1.
Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Gegebenenfalls Angabe, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist oder bei der die Auftragsausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf.
3. a)
gewähltes Vergabeverfahren;
b)
gegebenenfalls Rechtfertigungsgründe für ein beschleunigtes Verfahren (für nicht offene und Verhandlungsverfahren);
c)
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt;
d)
gegebenenfalls Angabe, ob es sich um ein dynamisches Beschaffungssystem handelt;
e)
gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege (bei offenen, nicht offenen oder Verhandlungsverfahren gemäß den §§ 28 Abs. 1 Z 1, 29 Abs. 1 Z 1 und 30 Abs. 1 Z 1).
4.
Art des Auftrages.
5.
Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.
6. a)
Bauaufträge:
Art und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Bauleistungen und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Falls das Bauwerk oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Größenordnung der einzelnen Lose; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Angaben über den Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, falls dieser auch die Erstellung von Entwürfen umfasst. Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Rahmenvereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Bauleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
b)
Lieferaufträge:
Art der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen. In diesem Fall ist die Referenznummer der Nomenklatur anzugeben. Menge der zu liefernden Waren, insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen; Referenznummer(n) der Nomenklatur.
Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen. Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Lieferungen sowie – wann immer möglich – des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge.
c)
Dienstleistungsaufträge:
Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer(n) der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen. Insbesondere Hinweis auf Optionen bezüglich zusätzlicher Aufträge und, sofern bekannt, auf den vorläufigen Zeitplan für die Inanspruchnahme dieser Optionen sowie gegebenenfalls auf die Anzahl der Verlängerungen. Bei regelmäßig wiederkehrenden oder Daueraufträgen voraussichtlicher Zeitplan, sofern bekannt, für nachfolgende Ausschreibungen für die geplanten Lieferungen.
Bei Rahmenvereinbarungen ferner Angabe der vorgesehenen Laufzeit der Vereinbarung, des für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagten Gesamtwerts der Dienstleistungen sowie - wann immer möglich - des Wertes und der Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge. Angabe darüber, ob die Ausführung der Leistung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
Hinweis auf die entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschrift.
Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
7.
Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Angabe darüber, ob die Möglichkeit besteht, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen.
8.
Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bau-/Liefer-/Dienstleistungsauftrags. Sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen beginnen oder zu dem die Lieferungen beginnen oder eintreffen oder die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen.
9.
Zulässigkeit oder Verbot von Alternativ- oder Abänderungsangeboten.
10.
Gegebenenfalls besondere Bedingungen, die die Ausführung des Auftrags betreffen.
11.
Bei offenen Verfahren:
a)
Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
b)
Gegebenenfalls Frist, bis zu der die Unterlagen angefordert werden können.
c)
Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für diese Unterlagen zu entrichten ist.
12. a)
Frist für den Eingang der Angebote oder - bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems - der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung (offene Verfahren).
b)
Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme (nicht offene und Verhandlungsverfahren).
c)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
d)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
13.
Bei offenen Verfahren:
a)
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
b)
Datum, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
14.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten.
15.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften.
16.
Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss.
17.
Eignungskriterien hinsichtlich der persönlichen Situation des Unternehmers, die zu seinem Ausschluss führen können, und erforderliche Angaben als Beleg dafür, dass er nicht unter die Fälle fällt, die einen Ausschluss rechtfertigen. Eignungskriterien und Angaben zur persönlichen Situation des Wirtschaftsteilnehmers sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Etwaige Mindestanforderung(en).
18.
Bei Rahmenvereinbarungen: vorgesehene Anzahl und gegebenenfalls die Höchstzahl der Unternehmer, die Partei der Rahmenvereinbarung werden sollen, Dauer der Vereinbarung, gegebenenfalls unter Angabe der Rechtfertigungsgründe für eine Rahmenvereinbarung über einen längeren Zeitraum als vier Jahre.
19.
Für den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung gegebenenfalls Angabe, dass das Verfahren in aufeinander folgenden Etappen abgewickelt wird, um die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern.
20.
Für nicht offene Verfahren, den wettbewerblichen Dialog und die Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung, falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Anzahl Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots, zum Dialog oder zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, zu verringern: Mindestanzahl und gegebenenfalls auch Höchstanzahl der Bewerber und objektive Kriterien für die Auswahl dieser Anzahl von Bewerbern.
21.
Zuschlagsfrist (offene Verfahren).
22.
Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom öffentlichen Auftraggeber bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer (Verhandlungsverfahren).
23.
Zuschlagskriterien: „niedrigster Preis“ bzw. „technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot“. Die Kriterien für das technisch und wirtschaftliche günstigste Angebot sowie deren Gewichtung müssen genannt werden, falls sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im Fall des wettbewerblichen Dialogs in der Beschreibung enthalten sind.
24.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
25.
Datum/Daten der Veröffentlichung der Vorinformation nach den Anforderungen des Anhanges XVI oder Hinweis auf ihre Nichtveröffentlichung.
26.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
27.
Hinweis darauf, ob der Auftrag unter das Übereinkommen über das öffentliche Auftragswesen (§ 348) fällt oder nicht.
VEREINFACHTE BEKANNTMACHUNG IM RAHMEN EINES DYNAMISCHEN
BESCHAFFUNGSSYSTEMS
1.
Land des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Name und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
3.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems.
4.
E-Mail-Adresse, unter der die Ausschreibungsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen über das dynamische Beschaffungssystem erhältlich sind.
5.
Ausschreibungsgegenstand: Beschreibung nach Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur sowie Menge oder Umfang des zu vergebenden Auftrags.
6.
Frist für die Vorlage der unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung.
VERGABEVERMERK
1.
Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Gewähltes Vergabeverfahren. Im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Begründung.
3.
Bauaufträge: Art und Umfang der erbrachten Leistungen, allgemeine Merkmale des ausgeführten Bauwerks.
Lieferaufträge: Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer; Referenznummer der Nomenklatur.
Dienstleistungsaufträge: Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; Referenznummer der Nomenklatur. Umfang der Dienstleistungen.
4.
Datum der Auftragsvergabe.
5.
Zuschlagskriterien.
6.
Anzahl der eingegangenen Angebote.
7.
Name und Anschrift der (des) Auftragnehmer(s).
8.
Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum).
9.
Wert des (der) gewählten Angebots (Angebote) oder höchstes und niedrigstes Angebot, das bei der Vergabe mitberücksichtigt wurde.
10.
Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitervergeben werden kann.
11.
Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung nach den Anforderungen des Anhanges XVI.
12.
Datum der Absendung des Vergabevermerks.
13.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
TEIL B
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON BAUKONZESSIONEN ENTHALTEN
SEIN MÜSSEN
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2. a)
Ort der Ausführung.
b)
Gegenstand der Konzession; Art und Umfang der Leistungen.
3. a)
Frist für die Einreichung der Angebote.
b)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) die Angebote abgefasst sein müssen.
4.
Persönliche, technische und finanzielle Anforderungen, die die Bewerber erfüllen müssen.
5.
Kriterien für die Erteilung des Auftrags.
6.
Gegebenenfalls Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden.
7.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
8.
Name und Anschrift des für Rechtsschutzverfahren und gegebenenfalls für Schlichtungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Auskünfte eingeholt werden können.
TEIL C
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN, DIE VOM
BAUKONZESSIONÄR, DER KEIN ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER IST, VERGEBEN
WURDEN, ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
1. a)
Ort der Ausführung.
b)
Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks.
2.
Etwaige Frist für die Ausführung.
3.
Name und Anschrift der Stelle, bei der die Ausschreibungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
4. a)
Einsendefrist für die Anträge auf Teilnahme und/oder für die Angebote.
b)
Anschrift, an die sie zu richten sind.
c)
Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
5.
Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
6.
Wirtschaftliche und technische Anforderungen an den Unternehmer.
7.
Zuschlagskriterien.
8.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
TEIL D
ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON WETTBEWERBEN FÜR
DIENSTLEISTUNGEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
BEKANNTMACHUNG EINES WETTBEWERBS
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers sowie der Stelle, bei der die zusätzlichen Unterlagen angefordert werden können.
2.
Beschreibung des Vorhabens.
3.
Art des Wettbewerbs: offen oder nicht offen.
4.
Bei einem offenen Wettbewerb: Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten.
5.
Bei einem nicht offenen Wettbewerb:
a)
gewünschte Teilnehmerzahl;
b)
gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer;
c)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer;
d)
Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge.
6.
Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
7.
Kriterien für die Bewertung der Vorhaben.
8.
Gegebenenfalls Namen der ausgewählten Preisrichter.
9.
Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Auftraggeber bindend ist.
10.
Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
11.
Gegebenenfalls Angabe der an alle Teilnehmer zu leistenden Zahlungen.
12.
Angabe, ob die Aufträge im Anschluss an den Wettbewerb an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden können oder nicht.
13.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.
BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE EINES WETTBEWERBS
1.
Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
2.
Beschreibung des Vorhabens.
3.
Gesamtzahl der Teilnehmer.
4.
Anzahl ausländischer Teilnehmer.
5.
Gewinner des Wettbewerbs.
6.
Gegebenenfalls vergebene(r) Preis(e).
7.
Nummer der Bekanntmachung des Wettbewerbs.
8.
Datum der Absendung der Bekanntmachung.